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Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – Bundesregierung plant Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG » Steuerberaterkammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Update 16.12.2022: Fristverlängerung für die zwingende Anwendung des § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 1.1.2025 beschlossen - LADM
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